1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für entgeltliche Kooperationen und Partnerschaften zwischen
Mag. Manuela Richter
Kulturgericht
Paul Koller Gasse 7a/11
7000 Eisenstadt
Österreich
E-Mail: info@kulturgericht.at
und ihren jeweiligen Kooperationspartnern.
Abweichende Vereinbarungen bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien.
2. Kulturgericht
Kulturgericht ist ein unabhängiges Online-Magazin für Kunst und Kultur mit Schwerpunkt Burgenland.
Auswahl, Inhalt, Bearbeitung und Gestaltung der redaktionellen Berichterstattung liegen ausschließlich bei Kulturgericht.
3. Kooperationen und Jahrespartnerschaften
Kulturgericht bietet Kulturinstitutionen, Veranstaltern und anderen Kooperationspartnern die Möglichkeit entgeltlicher Kooperationen bzw. Jahrespartnerschaften.
Sofern vereinbart, kann ein Kooperationspartner auf kulturgericht.at als Partner genannt und verlinkt werden.
4. Redaktionelle Unabhängigkeit
Eine Kooperation oder Jahrespartnerschaft begründet keinen Anspruch auf die Veröffentlichung bestimmter Presseaussendungen, Veranstaltungen oder sonstiger Inhalte.
Kooperationspartner können Kulturgericht Presseaussendungen, Veranstaltungshinweise, Bildmaterial und andere redaktionelle Informationen übermitteln. Diese dienen als mögliche Grundlage für die redaktionelle Berichterstattung.
Kulturgericht entscheidet unabhängig darüber, ob und in welcher Form ein Thema aufgegriffen wird.
Es besteht insbesondere kein Anspruch auf eine bestimmte Anzahl von Beiträgen, einen bestimmten Veröffentlichungszeitpunkt, eine bestimmte Platzierung, einen bestimmten Umfang oder eine positive Berichterstattung.
Auswahl, Bearbeitung, Kürzung, Überschrift, Schwerpunktsetzung und sprachliche Gestaltung liegen ausschließlich bei Kulturgericht.
5. Entgeltliche Veröffentlichungen
Soweit die Veröffentlichung eines konkreten Beitrags, einer Ankündigung oder einer sonstigen Veröffentlichung unmittelbar Gegenstand einer entgeltlichen Leistung ist, erfolgt die Kennzeichnung nach den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen.
Die bloße Übermittlung von Presseaussendungen oder sonstigen Informationen begründet keinen Anspruch auf Veröffentlichung.
6. Vom Kooperationspartner bereitgestellte Inhalte
Der Kooperationspartner ist dafür verantwortlich, dass von ihm zur Verfügung gestellte Texte, Fotos, Grafiken und sonstige Materialien für den vorgesehenen Zweck verwendet werden dürfen und keine Rechte Dritter verletzen.
Mit der Übermittlung bestätigt der Kooperationspartner, über die für die vereinbarte Verwendung erforderlichen Rechte zu verfügen.
7. Dauer der Kooperation
Beginn und Ende einer Kooperation oder Jahrespartnerschaft werden individuell vereinbart.
Eine Verlängerung erfolgt nur aufgrund einer neuerlichen Vereinbarung.
8. Haftung
Kulturgericht haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Für Inhalte externer Websites, auf die kulturgericht.at lediglich verlinkt, ist der jeweilige Betreiber verantwortlich.
9. Schlussbestimmungen
Es gilt österreichisches Recht.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.
Stand: September 2026