Musikintendant Joachim Arnold klagt die Esterhazy Betriebe auf € 200.000 Schadenersatz
Wie in der burgenländischen Presse bereits vor einiger Zeit berichtet, hatte der Saarländer Joachim Arnold, der damalige musikalische Verantwortliche bei Esterhazy, nach Beginn der erfolgreichen Produktion der Oper „Don Giovanni“ im Juli 2011 völlig unerwartet sein Vertragsverhältnis in Österreich gekündigt. Er gab als Grund in breiten medialen Äußerungen an, dass ihm für die Zukunft die Arbeit im Burgenland verunmöglicht worden sei. Im Oktober 2011 kündigte er wiederum medial gut begleitet an, eine Klage gegen die Esterhazy Betriebe auf Zahlung von bis zu € 200.000 zu platzieren.
In der gestrigen Verhandlung wurden der Personalleiter von Esterhazy und der Kläger Joachim Arnold vom zuständigen Gericht in Eisenstadt befragt:
* Aus den Aussagen der beiden Personen ist heute klar hervorgegangen, dass Herr Arnold bereits vor der Vertragsunterzeichnung im Juni 2010 sehr genau in Bild über die Vertrags-beziehung Opernfestspiele OFS und Esterhazy war. Insbesondere bestand völlige Klarheit darüber, dass der „Langfristvertrag ab 2014“ zwischen den OFS und Esterhazy noch in Verhandlung war.
* Joachim Arnold musste selbst zugegeben, dass er recht genau über den Lauf der Vertrags-verhandlungen in 2010 und 2011 informiert war und sich im Hintergrund auch in einzelne Teile der Verhandlungen eingebracht hatte. Deshalb war ihm auch völlig bewusst, dass er im Jahr 2012 keine unbeschränkte künstlerische und produktionsbezogene Freiheit hatte, sondern eine Rücksichtnahme auf die Erfahrung und das unternehmerische Geschick von Wolfgang Werner notwendig war.
* Esterhazy betont, dass man die Professionalität der Opern-Produktionen von Wolfgang Werner schon immer sehr geschätzt hat. Als privater Unternehmer von Großproduktionen mit einem jährlichen Budget von € 7-8 Millionen ist Werner verpflichtet, den Geschmack und die Wünsche des Publikums sehr ernst zu nehmen. Der Wille ist bei beiden vorhanden dieses erfolgreiche Format in den nächsten Jahren noch weitern zu entwickeln.
* Es ist schade, dass Herr Arnold im Sommer 2011, mitten in der sehr erfolgreichen Produktion Don Giovanni, ohne erkennbaren Grund eine voreilige Kündigung seines Vertrages ausgesprochen hat. Über die Gründe kann man nur spekulieren, sie werden nach Ansicht von Esterhazys aber im Saarland in den Produktionen von Hr Arnold zu suchen sein. Was man gehört hat, bestehen größere Meinungsverschiedenheiten zwischen ihm und dem ihn finanzierenden Versicherungskonzern. Zusätzlich hat das Land Saarland seine Förderung für die Musiktage Mersig und die Oper im Zelt gekündigt und Arnold musste in der Folge kurzfristig von Oper auf das Musical-Format umstellen.
Esterhazy weißt aufs schärfste alle Versuche zurück, nach dieser völlig unbegründeten Kündigung einen Keil zwischen sich und seine Partner zu treiben. Joachim Arnold hatte die Chance in einem Zeitraum von 5 Jahren hochwertige Produktionen im Steinbruch künstlerisch zu betreuen. Er hat aus nicht nachvollziehbaren Gründen bereits nach einem Jahr selbst vorzeitig das Handtuch geworfen.
Jetzt dafür noch von der österreichischen Seite einen Betrag von bis zu € 200.000 zu verlangen, obwohl Herr Arnold bis zu seiner Selbstkündigung sein volles Honorar erhalten hatte, ist rechtlich nicht nachvollziehbar: Ein Auftraggeber kann nur für Leistung zahlen, die auch erbracht werden.
Das Gericht war übrigens sehr erstaunt zu erfahren, dass sich Joachim Arnold noch nicht um eine neue Beschäftigung bemüht und sich auch nicht bemühen will; gleichzeitig aber verlangt, dass ihm das Honorar aus dem alten Vertrag in Österreich in voller Höhe ausbezahlt wird.
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