Neue Maßnahmen für den Kunst- und Kulturbereich

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Aufgrund steigender Coronazahlen gelten seit Montag, 21.09.20 (Änderung der COVID-19-Lockerungsverordnung, Fassung vom 21.09.2020) auch neue verbindliche Maßnahmen für den Veranstaltungsbereich (gilt auch für Führungen und berufliche Aus- und Fortbildungszwecke): 

Veranstaltungen ohne zugewiesene und gekennzeichnete Sitzplätze: max. 10 Personen in geschlossenen Räumen
max. 100 Personen im Freiluftbereich

Veranstaltungen mit zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen: max. 1.500 Personen in geschlossenen Räumen
max. 3.000 Personen im Freiluftbereich 

Veranstaltungen mit mehr als 250 Personen sowohl in geschlossenen Räumen als auch im Freiluftbereich müssen von der örtlich zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde genehmigt werden. Weiterführende Informationen hierzu finden Sie unter www.sozialministerium.at

Zusätzlich zu den neuen Maßnahmen dient die von der Bundesregierung erst kürzlich vorgestellte Corona-Ampel auch für die Kunst- und Kulturszene des Landes Burgenland als Unterstützung bei der Risikoeinschätzung für die einzelnen Bezirke. Details dazu finden Sie unter dem Link www.corona-ampel.gv.at.  

Es wird darauf hingewiesen, dass bei Veranstaltungen die vorgegebenen Sicherheitsmaßnahmen (Mund-Nasen-Schutz und Mindestabstand von 1 m) einzuhalten sind. Das Amt der Burgenländischen Landesregierung, Referat Kultur, freut sich, trotz der besonderen Umstände, auf eine lebendig gestaltete Angebotslandschaft in der heimischen Kunst- und Kulturszene.