Arnold vs. Esterházy, Runde III – die Gegenforderung

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Die Gerichts-Auseinandersetzung Joachim Arnold / Esterhazy geht diese Woche in die nächste Runde. Es sei daran erinnert, dass Herr Arnold im August 2011, mitten in der sehr erfolgreichen Opernproduktion Don Giovanni im berühmten Steinbruch St. Margarethen bei Wien, völlig unerwartet das Handtuch geworfen hat und kündigte. Im Herbst 2011 klagte er dann Esterhazy auf ca. € 200.000.-, weil ihm angeblich die Arbeit in Österreich für die nächsten Jahre verunmöglicht worden sei.

Diese Woche findet in Eisenstadt die dritte Verhandlungsrunde vor Gericht statt. Esterhazy weigert sich die Zahlung zu akzeptieren, mit der Begründung, dass Arnold einseitig und unbegründet gekündigt habe. Dabei verweist Esterhazy auch darauf hin, dass genau im Frühsommer 2011 Arnold die Förderung des Saarlandes für seine „Oper im Zelt“– die er seit Jahren mit Geschäftspartnern in Saarbrücken veranstaltet – verloren hat. Diese Entwicklung habe Arnold offensichtlich finanziell und organisatorisch sehr unter Druck gebracht und erkläre die irrationale Kündigung.

Die Beendigung seines Engagements in Österreich habe somit wenig oder nichts mit den Umständen in Österreich zu tun. Der Veranstaltungspartner von Esterhazy, die Römersteinbruch GmbH, hatte später Joachim Arnold mit einer Gegenforderung von € 400.000.- für Nichterfüllung seiner Verpflichtungen in Österreich konfrontiert.